Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wurde aktualisiert und enthält nun neue Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung. In diesem Kurzbericht werden wir die Aspekte der Gefährdungsbeurteilung erörtern, die jetzt gesetzlich vorgeschrieben sind, und warum es wichtig ist, sie einzuhalten.

Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmitteln

Für diejenigen, die damit nicht vertraut sind: Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes für Arbeitsmitteln, und zwar seit 1996. Sie zielt auf ein umfassendes, ganzheitliches und präventives Schutzkonzept für das Unternehmen ab. In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung sollen erstmals auch Gefährdungen erfasst werden, die durch eine nicht altersgerechte Gestaltung der Arbeitsmittel entstehen können.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Was bedeutet das für mein Unternehmen? Die kurze Antwort lautet: Stellen Sie sich auf einen zusätzlichen Schritt in Ihrer Gefährdungsbeurteilung ein! Es besteht jedoch kein Grund zur Panik oder zur Sorge darüber, wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirken wird. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie es richtig machen!

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden die notwendigen und angemessenen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Gefährdungen abgeleitet, die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln auftreten können. Dabei sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln entstehen können, und zwar von den Arbeitsmitteln selbst (z. B. elektrischer Schlag oder Überhitzung).

Beschaffung von Arbeitsmittel

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel bereits im Stadium des Beschaffungsprozesses. Dabei ist die Eignung der Arbeitsmittel in Abhängigkeit von der Arbeitsorganisation und den Arbeitsabläufen besonders zu berücksichtigen. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung auf dem Arbeitsmittel entbindet den Unternehmer nicht von der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Jedes Arbeitsmittel ist im Vorfeld auf seine Eignung für die Durchführung der vorgesehenen Arbeitsaufgaben zu prüfen. Dabei sind auch die Merkmale des Arbeitsplatzes und die Sicherheitsanforderungen von Bedeutung. Bestehen Zweifel an der Eignung, sollte vor dem Kauf ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel ist nicht ausreichend. Sie muss für jedes Arbeitsmittel einzeln durchgeführt werden.

Gegebenenfalls müssen im Rahmen eines Risikominderungsverfahrens zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dies sollte in einer Betriebsanweisung ausführlich dargestellt werden. Grundsätzlich kann es hilfreich sein, einen oder mehrere der folgenden Punkte bei der Erstellung Ihrer individuellen Betriebsanweisung zu berücksichtigen:

Erläuterung wichtiger Sicherheitshinweise

  • Erläuterung wichtiger Sicherheitshinweise
  • Gebrauchshinweise (Nutzung, Wartung)
  • Betriebsanleitung (Betriebszustand)
Beschaffungsprozess eines Arbeitsmittels
Beschaffungsprozess eines Arbeitsmittels

Liste Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisung
Betriebsanweisung

 

Wir haben hier eine Liste von Dingen, die jeder Arbeitgeber tun muss, bevor Sie mit diesem Gerät arbeiten dürfen, wie zum Beispiel:

  • Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Dies ermöglicht einen einfachen Überblick über die Gefahren und beinhaltet Maßnahmen und Methoden, um die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Gefährdungsbeurteilung umfassen die Bestimmung und den Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Intervalle der wiederkehrenden Prüfungen.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft werden, und die Überprüfung muss schriftlich dokumentiert werden.
  • Die Instandhaltungsmaßnahme muss auf der Grundlage einer Risikobewertung sicher durchgeführt werden, damit Personen und Geräte nicht geschädigt werden.
  • Überlegungen zur Arbeitssicherheit anstellen, wenn Sie mit anderen Arbeitgebern zusammenarbeiten.

Die Normenreihe TRBS1111 befasst sich mit der Risikobeurteilung und Gefahrenbewertung für verschiedene Gerätetypen.

Definizion: dauerhafte sichere Arbeitsmittel

Arbeitsmittel, die von Auftragnehmern im Namen von Arbeitgebern beschafft werden und von deren Mitarbeitern verwendet werden sollen. Darüber hinaus sollten die Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand gelagert und gewartet werden, damit sie einsatzbereit sind und keine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellen.

Frank

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