Was muss ich alles Berücksichtigen, wenn ich eine alte Anlage / Maschine ohne CE – Zeichen (vor 1995) als Betreiber verändern möchte?

Hier eine kurze Beschreibung, was unbedingt gemacht werden muss!
Es gibt zwei verschiedene Voraussetzungen:
Es muss keine CE – Konformitätsbescheinigung erstellt werden, wenn die Anlage / Maschine keine neuen Risiken aufweist oder mit einfachen Erweiterungen in den Sicherheitsketten erweitert werden kann.
Es gibt zwei verschiedene Voraussetzungen:
Es muss keine CE – Konformitätsbescheinigung erstellt werden, wenn die Anlage / Maschine keine neuen Risiken aufweist oder mit einfachen Erweiterungen in den Sicherheitsketten erweitert werden kann.
Folgende Dokumente müssen auch hier erstellt bzw. erweitert werden:
- Gefahrenanalyse (Risikobeurteilung)
- Auflistung der Schutzeinrichtungen
- Technische Dokumentation
- Bedienungsanleitung (Normalbetrieb, Instandsetzung, Restrisiken)
- Lärmemissions- und ggf. Vibrationskennwerten
Diese Anlagen / Maschinen müssen sicher sein.
Eine CE – Konformitätsbescheinigung muss gemacht werden, wenn eine wesentliche Änderung durchgeführt werden soll.
(wesentliche Änderung: Nach der Risikobeurteilung kommt raus, dass die vorhandenen Schutzeinrichtungen mit neuen Erweiterungen nicht ausreichen für den Schutz der Mitarbeiter.)